Kompetent, liebevoll, persönlich

Abschied gestalten

Häufige Fragen zu Bestattung, Trauer & Vorsorge

Was ist im Todesfall zu tun?

Richtig handeln im Trauerfall – so gehen Sie Schritt für Schritt vor

Bei einem Sterbefall zu Hause:
Bitte informieren Sie zuerst den Hausarzt oder – außerhalb der Sprechzeiten – den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.
Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und stellt den Totenschein (Todesbescheinigung) aus – das ist die Voraussetzung für alle weiteren Schritte.

Danach kontaktieren Sie uns von MEMORIS® Bestattungen unter der Nummer 0531 – 707 28 77, damit wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen und die Überführung organisieren können.
Sie erreichen uns Tag und Nacht.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz:
In diesen Einrichtungen übernimmt das dortige Personal zunächst die Organisation – der Totenschein wird ausgestellt und ein Bestattungsunternehmen informiert.

Wichtig zu wissen: Als bestattungspflichtige Angehörige haben Sie das Recht, den Bestatter frei zu wählen – auch dann, wenn das Haus zunächst einen anderen Dienstleister informiert hat.
Gerne können Sie schon im Vorfeld uns als Bestatter Ihres Vertrauens benennen, damit Ihr Wunsch in einer solchen Situation bereits bekannt ist.

Fristen für die Überführung Verstorbener

Was gilt in Niedersachsen – und welche Möglichkeiten haben Angehörige?

In den meisten Bundesländern – so auch bei uns in Niedersachsen – muss eine verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden nach der ärztlichen Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden.

Diese Frist dient hygienischen und rechtlichen Vorgaben – doch auch die Bedürfnisse der Angehörigen finden Beachtung.

Wenn Sie sich mehr Zeit für eine persönliche Abschiednahme im Trauerhaus wünschen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Frist beantragt werden. Dies ist z. B. sinnvoll, wenn Familienmitglieder noch anreisen müssen oder ein bewusster Abschied im häuslichen Umfeld gewünscht ist.

Wir von MEMORIS® Bestattungen unterstützen Sie gerne dabei – unbürokratisch und mit Einfühlungsvermögen. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Verlängerung wünschen oder Fragen zur Überführung haben.

Wer darf den Bestatter beauftragen?

Ihre Entscheidung – auch nach Unfall, Klinikaufenthalt oder im Hospiz

Wenn zu Lebzeiten kein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Unternehmen abgeschlossen wurde, liegt das Entscheidungsrecht bei den bestattungspflichtigen Angehörigen – in der Regel sind das Ehepartner, Kinder oder enge Verwandte.

Sie haben das Recht, den Bestatter Ihres Vertrauens zu beauftragen – und das unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen oder Ihrer eigenen Adresse.

Sonderfall Unfalltod:
Bei einem Unfalltod wird in der Regel zunächst die Polizei tätig und beauftragt einen Bestatter nach eigenem Ermessen zur Erstversorgung und Überführung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie an dieses Unternehmen gebunden sind.

Ebenso bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz: Auch wenn dort bereits ein Bestattungsunternehmen informiert wurde, können Sie im Nachgang ein anderes Institut beauftragen, das alle weiteren Schritte übernimmt – inklusive erneuter Überführung, Organisation der Trauerfeier und Formalitäten.

Wir von MEMORIS® Bestattungen stehen Ihnen in jeder Situation zur Seite – unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo der Sterbefall eingetreten ist.

Bestattung von Amts wegen

Wenn niemand die Verantwortung übernimmt – Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt

In bestimmten Fällen muss eine Bestattung von Amts wegen, also durch das zuständige Ordnungsamt, veranlasst werden. Diese sogenannte Ersatzvornahme kommt zum Einsatz, wenn:

  • innerhalb der gesetzlichen Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder
  • die ermittelten Angehörigen die Übernahme der Bestattung ablehnen.

In solchen Fällen organisiert das Ordnungsamt eine schlichte, gesetzlich vorgeschriebene Bestattung – ohne individuelle Gestaltung oder zusätzliche Leistungen. Die Ausführung beschränkt sich dabei auf das rechtlich Notwendige.

Sollten zu einem späteren Zeitpunkt doch noch bestattungspflichtige Angehörige ermittelt werden, sind diese verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten – auch rückwirkend.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zu den bestattungspflichtigen Personen gehören oder sich Unterstützung wünschen: Wir von MEMORIS® Bestattungen beraten Sie diskret und vertrauensvoll zu Ihren Rechten und Pflichten.

Qualifikation von Bestattern

Woran erkennt man ein seriöses Bestattungsunternehmen?

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, ein Bestattungsunternehmen ohne spezielle Qualifikation zu eröffnen. Daher lohnt es sich, bei der Wahl des Bestatters genau hinzuschauen – besonders, wenn es um einen sensiblen Lebensmoment wie den Abschied eines geliebten Menschen geht.

Ausbildung & anerkannte Abschlüsse:
Um Qualitätsstandards in der Branche zu sichern, bietet der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. (BDB) verschiedene Ausbildungswege an:

  • Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter)
  • Bestattungsfachkraft (anerkannter Ausbildungsberuf seit 2007)
  • Bestattermeister (Meisterqualifikation, Prüfung über die Handwerkskammer)
  • Funeralmaster (Weiterqualifikation mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz)

Diese Abschlüsse weisen auf fundierte Kenntnisse und ein hohes Maß an Professionalität hin.

Weitere Qualitätsmerkmale:

  • Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“
  • Zertifiziertes Qualitätsmanagement (z. B. TÜV-Siegel)

Unser Tipp:
Neben der formalen Qualifikation zählen auch Transparenz, Auftreten und Haltung: Achten Sie auf die Homepage des Unternehmens – auf die Art der Kommunikation, auf gelebte Werte und das Leistungsspektrum. Das persönliche Bauchgefühl ist oft ein guter Ratgeber.

Ein guter Bestatter handelt nicht nur nach Vorschrift – sondern auch mit Herz, Verlässlichkeit und Respekt.

Das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“

Ein Gütesiegel für Vertrauen, Qualität und Verlässlichkeit

Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das offizielle Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V. (BDB). Es wird ausschließlich an Mitgliedsunternehmen verliehen, die besonders hohe Standards in fachlicher, persönlicher und betrieblicher Hinsicht erfüllen.

Voraussetzung für die Verleihung ist, dass das Unternehmen mindestens eine qualifizierte Person in verantwortlicher Position beschäftigt – mit einem der folgenden Abschlüsse:

  • Geprüfter Bestatter
  • Bestattungsfachkraft
  • Bestattermeister

Was das Markenzeichen garantiert:

  • 24-Stunden-Erreichbarkeit bei allen Fragen rund um den Trauerfall
  • Ehrliche, transparente Beratung – sowohl menschlich als auch wirtschaftlich
  • Klar nachvollziehbare Preisgestaltung ohne versteckte Kosten
  • Angemessene, gepflegte Räumlichkeiten für Abschied und Beratung
  • Vielfältige Auswahl an Trauerwaren (Särge, Urnen, Dekoration)
  • Regelmäßige Fortbildungen für Inhaber und Mitarbeitende
  • Einsatz moderner Technik und Fahrzeuge für einen würdevollen Ablauf

Das Markenzeichen ist ein verlässliches Orientierungssymbol für Hinterbliebene – und steht für Professionalität, Qualität und gelebte Verantwortung im Bestattungswesen.

Quelle: www.bestatter.de