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Blumen helfen, Gefühle auszudrücken und schenken Trost in dunklen Zeiten. Doch worauf sollten Angehörige und Trauergäste bei ihrer Auswahl…

Fragen und Antworten

Bestattung, Abschied, Trauer & Vorsorge

Rund um einen Trauerfall und rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert – und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weitere Hilfe­stellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an: 0531 - 707 28 77

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von MEMORIS® Bestattungen unter der Nummer 0531 - 707 28 77 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns MEMORIS® Bestattungen als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von MEMORIS® Bestattungen Ihnen dabei behilf­lich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wer ein Bestat­tungs­unter­nehmen eröff­net, muss keine spezielle Qualifi­kation vor­weisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deut­scher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbil­dungs­gang Geprü­fter Bestat­ter (vormals: Fachge­prüfter Bestat­ter) sowie eine Weiter­qualifi­zierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestat­tungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie sind das Marken­zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ und das TÜV-Siegel für zertifi­ziertes Qualitäts­manage­ment. Die Qualifi­kation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Ein­druck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leis­tungen angeboten werden.

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von MEMORIS® Bestattungen im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organi­sation des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Anfertigung von Erinnerungs­schmuck
  • Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Online-Abmeldungen und digitale Nachlass­verwaltung
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Niedersachsen muss die Bestattung spätestens 8 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 4 Wochen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von MEMORIS® Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­­reste werden nach der Ein­­äscherung zer­­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­­kapsel und übergibt sie dem verant­­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Einige Krema­torien bieten in der Tat die Ein­äscherung zu einem Wunsch­termin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zu­mindest in Gedanken bei dem Ver­stor­benen sein können. Gerne geben wir von MEMORIS® Bestattungen Ihren Wunsch­termin an das Krema­torium weiter.

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die An­gehö­rigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern unter bestimmten Umständen möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir vom Team MEMORIS® Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von MEMORIS® Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Öffentliche und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde und für die Grabstelle des jeweils ausgewählten Friedhofs oder Beisetzungsortes.
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte oder der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Enkelkinder, die El­tern, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Geschwis­ter. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir von MEMORIS® Bestattungen Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Voraussetzung hierfür ist eine positive Bonitätsprüfung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Ja, grund­sätzlich ist es mög­lich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Klei­dungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Die Möglich­keiten, sich als Hinter­blie­bene in die Bestat­tung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wün­sche, die wir für Sie um­setzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen helfen, Ge­schenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst ent­werfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestal­tung der Bestat­tung ein­bringen können und möchten, ist bei MEMORIS® Bestattungen immer auch Thema des Trauer­ge­sprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stellungen.

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Ver­stor­benen, ein von den Kin­dern ge­maltes Bild, einen Teddy oder etwas ande­res mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Zum Trauer­druck gehören An­zei­gen, die in der Tages­presse ge­schaltet werden, Trau­er­briefe, Ein­la­dungen zum Trau­er­kaffee und Dank­sagun­gen, die Sie per­sön­lich ver­schicken, und Sterbe­bild­chen, die bei der Trauer­feier aus­gelegt oder verteilt werden. Welche For­men des Trauer­drucks Sie nutzen möch­ten, ent­schei­den Sie. Gerne geben wir vom Team MEMORIS® Ihnen An­regungen und über­nehmen die Um­setzung.

Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Kon­ven­ti­onen. Inzwi­schen wird es jedoch immer be­liebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Ge­stal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüg­lich des Formats, sind wir an die Vor­gaben der örtlichen Zei­tungen ge­bunden. Bei der Ge­stal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich ver­schi­cken, haben Sie natürlich voll­kommen freie Hand.

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater bei MEMORIS® Bestattungen können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

In einer Bestattungs­vor­sorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­set­zung fest. So ent­schei­den Sie mit Ihrer Be­stat­tungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wün­schen, an welchem Ort Sie bei­gesetzt werden möch­ten, wie Sarg oder Urne beschaf­fen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier ge­spielt werden soll. Durch Ihre Bestat­tungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wün­schen ent­spro­chen wird. Zu­gleich ent­lasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen treffen muss. Eine Bestat­tungs­vorsorge entlas­tet Ihre Familie aber nicht nur emo­tio­nal, sondern auch finan­ziell. Über eine Ster­be­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestat­tung vorab ge­sichert werden.

Selbst­verständlich beraten wir Sie vom MEMORIS®-Team kostenlos und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zubringen.

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Bestat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Neben der Bestat­tungs­vor­sorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­teri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) hat auf seiner Web­site ein barriere­freies Portal ein­gerich­tet, auf dem Sie aus­führ­liche Infor­mati­onen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden.

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Bei­setzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu be­rück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.

Zunächst einmal sind wir von MEMORIS® Bestattungen jeder­zeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestat­tung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psycho­logi­sche Hilfe be­nöti­gen, spre­chen Sie uns darauf an – wir vermitteln Ihnen professionelle Trauerbegleiter, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Natürlich können Sie sich auch an eine dieser Anlauf­stellen wenden:

Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de

Ja, es gibt auch Be­ratungs­stellen, die sich auf die Bera­tung von trau­ernden El­tern und Geschwis­tern spezia­lisiert haben. Neben unseren Partnern zählt hierzu auch:

VEID – Bundesverband Ver­waiste El­tern und trauernde Geschwister in Deut­schland e. V.

Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail: kontakt@veid.de
www.veid.de

Ja, auch für die Bera­tung von Sui­zid­trauern­den gibt es spe­zia­lisier­te Anlauf­stellen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen passenden Ansprechpartner in unserer Region oder Sie wenden sich an:

AGUS e.V. – Beratung und Unter­stützung für Sui­zid­trauernde
Telefon: 0921 - 150 03 80
(Montag – Donnerstag 9 – 15 Uhr, Mittwoch 17 – 19 Uhr)
E-Mail: kontakt@agus-selbsthilfe.de
www.agus-selbsthilfe.de

Ja, bestim­mte Beratungs­stellen haben sich auf die Be­ratung und Be­treuung von trau­ernden Kin­dern und Jugend­lichen spezia­lisiert. Hierzu zählen unter anderem:

Kinder- und Jugend­telefon
Telefon: 116 111 (Montag – Samstag 14 – 20 Uhr)

Onlineberatung für trau­ernde und ster­bende Jugend­liche
www.da-sein.de

Denken Sie auch daran, dass wir eng mit verschiedenen Trauerbegleitern zusammenarbeiten. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt.

Friedhöfe, Floristen und Co.

Nützliche Adressen in Braunschweig & Umgebung

Wir von MEMORIS® Bestattungen stehen für einen umfassenden Rundumservice. Daher haben wir Ihnen in unserem Adressfinder die Kontaktdaten der wichtigsten Friedhöfe, Floristen & Friedhofsgärtner, Zeitungsverlage & Restaurants und Steinmetze unserer Region zusammengestellt. Schnell und einfach finden Sie so Ihren richtigen Ansprechpartner. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

MEMORIS® Service: Kontaktdaten schnell & einfach finden

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Ebertallee 44 g
38104 Braunschweig
Telefon: 0531-27190
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Zur Erholung
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Telefon: 0531-76166